Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Sysletics, Sebastian Hess,  Sonnenhalde 15, 75385 Bad Teinach-Zavelstein (nachfolgend: Sysletics) verfolgt das Ziel, Erkenntnisse aus dem Training des Hochleistungssports für Jeden zugänglich zu machen. Hierbei stehen insbesondere das optimale Verhältnis zwischen Belastung (Training) und Erholung (Regeneration) im Mittelpunkt. Hierfür erstellt Sysletics Vorlagen die für den Sportler Basis einer Trainingsplanung sein können.

Mit seiner Zustimmung zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ akzeptiert der Vertragspartner (nachfolgend: Sportler bzw. Klient) die nachstehenden Regelungen:

§ 1 Vertragsgegenstand / Pflichten von Sysletics

Während der Vertragslaufzeit unterstützt und berät Sysletics den Athleten bei seiner Trainingsplanung. Dafür stellt Sysletics Vorlagen zur Verfügung, aus denen der Sportler auswählen und sich seine Trainingsplanung zusammenstellen kann. Persönliche Treffen finden nicht statt. Es gibt auch keinen Anspruch auf eine persönliche Betreuung, insbesondere nicht durch bestimmte Personen.

Sysletics gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten Trainingspläne oder sonstige Informationsberichte nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu der gewöhnlichen Anwendung aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Dem Sportler ist bekannt, dass es nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Trainingssystem zu erstellen.

§ 2 Mitwirkungspflichten des Sportlers

Der Sportler ist bereit, engagiert die Planungs- und sonstigen Vertragsleistungen von Sysletics anzunehmen und umzusetzen.

Der Sportler wird sich ausnahmslos an die für ihn geltenden sportlichen Regeln halten und nur nach dem geltenden sportlichen Reglement erlaubte Trainingsmethoden bzw. Trainingsmittel anwenden. Der Sportler erklärt hiermit ausdrücklich, aktiv und persönlich für einen sauberen Sport ohne Doping einzutreten und alle Regeln des sportlichen Fairplay zu beachten.

Die Durchführung des Trainings und die Befolgung der Trainingspläne liegt in der eigenen Verantwortung des Sportlers. Dieser wird sich gegebenenfalls in eigener Verantwortung gesundheitlich betreuen lassen und bei entsprechenden Anzeichen unverzüglich ärztlichen Rat in Anspruch nehmen.

Bedingung für die Nutzung der Trainingsplanung von Sysletics ist die Anmeldung des Sportlers auf einer von Sysletics vorgegebenen Trainingsplattform (z.B. PT Distinction, Time2Tri) und die Erstellung eines Sportlerprofils, in das die körperlichen und Trainingsdaten des Sportlers eingetragen und fortlaufend aktualisiert werden. Hierfür schließt der Sportler einen separaten Vertrag mit der Trainingsplattform und akzeptiert die dortigen Nutzungsbedingungen. Ansprüche im Zusammenhang mit den Leistungen der Trainingsplattform (z.B. die technischen Vorgaben und/oder die Kompatibilität mit Devices, die Erreichbarkeit der Plattform etc.) sind ausschließlich im Verhältnis mit dem Betreiber der Plattform zu klären.

Bei Konferenzen via Internet mit entsprechenden Programmen (z.B. Zoom, Teamviewer) akzeptiert der Kunde die dort gültigen Nutzungsbedingungen und die evtl. Weitergabe und Speicherung von persönlichen Informationen auf einem Server des Anbieters.

Sysletics empfiehlt, dass der Sportler während des Trainings und in regelmäßigen Abständen auf eigene Kosten seinen Gesundheitsstatus durch einen Arzt überprüfen lässt.

Der Sportler erklärt mit seiner Bestellung von Trainingsvorlagen verbindlich, dass er sportgesund ist. Jede Haftung für gesundheitliche Schäden, die aus den Vorlagen von Sysletics entstanden sein könnten, wird ausgeschlossen. Der Sportler verpflichtet sich, zur Beurteilung seines Gesundheitszustandes und Testierung der Unbedenklichkeit, ein sportliches Training aufnehmen zu können, einen Arzt seiner Wahl aufzusuchen. Ferner verpflichtet sich der Sportler, das Training zu unterbrechen, wenn gesundheitliche Probleme oder Bedenken auftreten, auch wenn Inhalte der Trainingspläne von Sysletics eine andere Vorhergehensweise empfehlen.

Der Sportler verpflichtet sich, die ihm zur Verfügung gestellten Trainingspläne oder sonstige Fitness-, Evaluierungs- oder Informationsberichte ausschließlich persönlich zu verwenden und insbesondere nicht weiterzugeben.

Mängel im Zusammenhang mit den von Sysletics zur Verfügung gestellten Inhalten hat der Sportler unverzüglich nach Entdeckung zu melden und mit einer konkreten schriftlichen Mängelbeschreibung zu verbinden.

§ 3 Vergütung

Der Sportler verpflichtet sich, für die mit diesem Vertrag unter § 1 erfassten Trainings- und Beratungsleistungen einen monatlichen, vom konkreten Erfolg des Sportlers unabhängigen Pauschalbetrag zu entrichten. Den Betrag bekommt der Sportler im Vorfeld schriftlich mitgeteilt. Sysletics behält sich Preisanpassungen vor.

Alle genannten Beträge gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle weiteren im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag beim Sportler anfallenden Kosten (beispielhaft gesundheitliche Betreuung, Wettkampf- und sonstige Reisekosten, IT, Kosten anderer Dienstleister etc.) werden auf Kosten und Rechnung des Sportlers von diesem selbst getragen.

§ 4 Vertragslaufzeit / Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Der Vertrag kann darüber hinaus jederzeit aus wichtigem Grund von jeder Partei gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Zahlung der Vergütung mehr als 2 Wochen über den Fälligkeitszeitpunkt nach § 3 verzögert wird oder eine Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Ein Grund zur fristlosen Kündigung ist es auch, wenn über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird oder eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme erfolgt, die nicht binnen 2 Monaten aufgehoben wird.

Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail, Fax, Brief).

Mit dem Ende der Vertragslaufzeit endet auch das Recht des Athleten zur Nutzung und auf Zugänglichmachung der von Sysletics zur Verfügung gestellten Inhalte.

§ 5 Schwerwiegender Vertragsverstoß des Athleten

Verletzt der Sportler vorsätzlich das für ihn geltende sportliche Reglement, insbesondere wenn ein Dopingverstoß des Athleten bekannt wird, ist Sysletics berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Gleiches gilt, wenn in der Öffentlichkeit ein nachhaltiger Dopingverdacht gegen den Sportler aufkommt und der Sportler diesen Verdacht nicht durch geeignete, ggf. auch gerichtliche Eilmaßnahmen unverzüglich beseitigt.

Im Falle eines schwerwiegenden Vertragsverstoßes des Sportlers, der geeignet ist, den Ruf von Sysletics nachhaltig zu beeinträchtigen, schuldet der Sportler Sysletics eine angemessene Vertragsstrafe, die von Sysletics nach billigem Ermessen festzusetzen und gegebenenfalls der Höhe nach vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Eine Vertragsstrafe ist insbesondere für den Fall verwirkt, dass dem Sportler ein Dopingverstoß nachgewiesen und der Athlet unabhängig der konkreten Dauer rechtskräftig zu einer Wettkampfsperre verurteilt worden ist.

§ 6 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, die bestehenden Datenschutzvorschriften, insbesondere diejenigen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten.

Eine Partei wird personenbezogene Daten der jeweils anderen Partei ausschließlich im Rahmen der Vertragszwecke erheben und nutzen, soweit dies zur Abwicklung der Kooperation der Parteien notwendig ist.

§ 7 Haftung / Versicherung

Der Sportler ist für sämtliche, insbesondere gesundheitlichen Auswirkungen der Ausübung seines Sportes sowohl im Training als auch in Wettkämpfen ausschließlich alleine verantwortlich.

Kein Inhalt der von Sysletics zur Verfügung gestellten Trainingspläne oder sonstige Informationsberichte stellt eine medizinische Beratung oder Diagnose dar oder kann eine ärztliche Beratung, Evaluierung oder Behandlung ersetzen. Besteht der Verdacht, dass die Anwendung der von Sysletics zur Verfügung gestellten Inhalte zu gesundheitlichen Schäden führen könnte, ist unbedingt ärztlicher Rat einzuholen. Bei bereits bestehenden Verletzungen oder Vorerkrankungen Leiden ist vor der Anwendung der von Sysletics zur Verfügung gestellten Inhalte der Rat eines Arztes einzuholen.

Der Sportler wird sich in eigener Entscheidung und auf eigene Kosten ausreichend gegen alle Risiken seiner Sportausübung versichern.

Die Haftung der Parteien untereinander beschränkt sich jeweils auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfache Fahrlässigkeit. Das gilt auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Parteien.

Sofern eine der Parteien eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen der jeweils anderen Partei schützen, die ihr der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf.

§ 8 Bedingungen für Systemisches Coaching

Für Coaching- und Beratungsleistungen werden die vereinbarten Honorare und Gebühren berechnet. Wenn nicht anders vereinbart, werden für die vereinbarten Leistungen folgende Gebühren zusätzlich berechnet:

  • Aufschlag Samstag und Sonntag-Termine im Coaching: 35 Prozent
  • Fahrtkosten: je gefahrener Kilometer 0,40 €
  • Übernachtung je nach Aufwand
  • Tagesspesen: bis 8 Stunden 15 €, darüber 30 €

Alle Zahlungen zusätzlich gesetzlicher MwSt.

Coaching ist keine Therapie. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringen einer vereinbarten Leistung und nicht das Herbeiführen eines bestimmten Erfolges oder wirtschaftlichen Ergebnisses.

Die Stornierung von Coaching Leistungen bis 7 Tage vor dem Termin ist kostenfrei. Bis 2 Tage vor Termin berechnet Sysletics 50% des vereinbarten Honorars. Ab 2 tage vor Termin öder bei unabgemeldeten Nichterescheinens ist das volle Honorar zu entrichten.

Sysletics ist berechtigt, bei höherer Gewalt vereinbarte Coachintermine zu verschieben. Hirunter fallen auch Gründe aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnliches. In jedem Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme von Anfahrts- oder sonstiger Kosten.

Jeder Klient trägt alleine die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen. Dies bezieht sich auf die Zeit innerhalb und außerhalb des Coachingprozesses. Er kommt für verursachte Schäden selbst auf.

Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht.

Bedingung für die Nutzung von Online Coaching von Sysletics ist die Weitergabe von persönlichen Daten des Klienten an vorgegebene Internetplattformen (z.B. Miro, Zoom). Der Klient akzeptiert die dortigen Nutzungsbedingungen. Ansprüche im Zusammenhang mit den Leistungen der Plattformen (z.B. die technischen Vorgaben und/oder die Kompatibilität mit Devices, die Erreichbarkeit der Plattform etc.) sind ausschließlich im Verhältnis mit dem Betreiber der Plattform zu klären.

Bei Konferenzen via Internet mit entsprechenden Programmen (z.B. Zoom, Teamviewer) akzeptiert der Kunde die dort gültigen Nutzungsbedingungen und die evtl. Weitergabe und Speicherung von persönlichen Informationen auf einem Server des Anbieters.

§ 9 Sonstiges

Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund werden ausgeschlossen. Dies gilt unter anderem auch für Schadenersatzansprüche aus entgangenem Gewinn, mittelbaren Schäden und Folgeschäden. Vertragsparteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages, insbesondere die hiernach geschuldeten Leistungen, Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Sysletics behält sich vor, Regelungen dieser Vereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen nicht berührt. Die geänderten Regelungen werden dem Athleten spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Athlet der Geltung der neuen Regelungen nicht innerhalb von vier Wochen (nach Erhalt der oben genannten Mitteilung), gelten die geänderten Regelungen als angenommen. Sysletics wird auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

Die Parteien bestätigen, dass zu dieser Vereinbarung keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung einschließlich aller Änderungen oder Ergänzungen dieser Schriftform-Klausel bedürfen der schriftlichen Vereinbarung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine abweichende Form vorgeschrieben ist.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Wirksamkeit wird – soweit gesetzlich zulässig – Calw in Deutschland vereinbart.

§ 10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Vereinbarung lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Vereinbarung unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchführbare Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vorstellung der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Rechtsgedanke des § 139 BGB findet keine Anwendung.

 

 

 

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